AGB

Nutzungsbedingungen für Finasca.

Arbeitsfassung der Händlerbedingungen mit gesondertem AVV/DPA-Entwurfsanhang und bedingten Bezügen zum Schweizer Recht. Angaben und Anlagen sind noch zu vervollständigen; keine Rechtsberatung oder abgeschlossene Vereinbarung.

Anbieter

Marketmagnet Communications PTE.LTD. · 230 Victoria Street #15-01 Bugis Junction Towers Singapore (188024) · UEN 202410422G

Vorläufiger B2B-Geltungsbereich

Diese Arbeitsfassung regelt ausschließlich den Zugang von geprüften Unternehmern zu Finasca. Sie ist kein Angebot an Verbraucher. Käufer oder Schuldner werden durch das Aufrufen einer Rechnungsseite, das Bezahlen, das Hochladen eines Nachweises oder das Bestreiten einer Rechnung nicht Partei dieser Händlerbedingungen.

Registrierung und Freigabe

Ein Firmenantrag dient der Prüfung des Unternehmens und seiner vertretungsberechtigten Person. Die antragstellende Person muss befugt sein, für das Unternehmen zu handeln, und richtige Angaben machen. Der Antrag, eine Projektanlage oder eine Planwahl aktiviert kein kostenpflichtiges Abonnement und begründet keinen Anspruch auf Freischaltung. Händler, Projekte und erforderliche Nachweise werden vor Aktivierung geprüft; fehlende Freigaben können den Zugang verhindern. Ein kostenpflichtiger Händlervertrag und seine Entgelte werden gesondert angenommen. Die Datenschutzhinweise erläutern die Verwendung der Antragsdaten; sie sind keine pauschale Einwilligung.

Leistungsumfang

Finasca stellt Software für gehostete Rechnungsmasken, einmalige und wiederkehrende Rechnungen, Zahlungsstatus, Erinnerungsabläufe, Nachweise, Streitfälle, Dokumente, Buchhaltungsansichten und Integrationsereignisse bereit. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Plan und den tatsächlich freigegebenen Funktionen.

Abgrenzung der Plattform

Finasca erwirbt keine Forderungen, entscheidet nicht über deren rechtliche Wirksamkeit und erbringt keine Rechtsberatung oder eigenständige Inkassodienstleistung. Finasca leitet keine Gerichts-, Betreibungs-, Vollstreckungs- oder sonstigen Behördenverfahren ein und verspricht keinen Zahlungs-, Beitreibungs- oder Rechtserfolg.

Keine Zahlungsabwicklung

Finasca verarbeitet, empfängt, hält oder überträgt keine Kundengelder und speichert keine Zahlungskartendaten. Käufer zahlen direkt auf das vom Händler angegebene Konto. Der Händler ordnet Zahlungseingänge zu und bleibt für Leistung, Preis, Steuern, Rechnung, Rückzahlung und Kundenkommunikation verantwortlich.

Pflichten des Händlers

Der Händler muss berechtigt sein, die zugrunde liegende Leistung und Forderung geltend zu machen. Er hält Unternehmens-, Kontakt-, Produkt-, Preis-, Steuer-, Fälligkeits-, Bank-, Datenschutz-, Kündigungs- und Supportangaben korrekt und aktuell. Er konfiguriert und überprüft seine automatisierten Abläufe fortlaufend, insbesondere Quelldaten, Empfängerregeln, Vorlagen, Sprachen, Rechtsgrundlagen und Zahlungsstatuslogik.

Zulässige Nutzung

Finasca darf nur für rechtmäßige, belegbare und freigegebene Geschäftsvorgänge genutzt werden. Untersagt sind insbesondere falsche oder irreführende Rechnungen, Betrug, Drohungen, Umgehung von Prüfungen, unnötige sensible Daten sowie rechtswidrige Waren oder Dienstleistungen. Adult-Content- und Pornografie-Angebote werden in den MVP-Abläufen nicht unterstützt.

Erinnerungen und Streitfälle

Der Händler beauftragt Rechnungskommunikation nur nach seinen zulässigen, dokumentierten Einstellungen. Er hält Empfängerangaben aktuell und erfasst Zahlungen, Gutschriften und Streitfälle zeitnah. Zinsen, Gebühren und weitere Schritte benötigen eine Grundlage für die konkrete Forderung; diese Händlerbedingungen begründen keine zusätzlichen Käufergebühren. Unzulässig sind irreführende Forderungen oder sachfremde unverlangte Werbung. Ein erfasster Streitfall blockiert unsichere Erinnerungen und Eskalationen; der Händler prüft die Forderung, bevor zulässige Folgeschritte wieder aufgenommen werden.

Inkasso-Vorbereitung

Finasca kann vorhandene Nachweise ordnen und Unterlagen für eine mögliche spätere Bearbeitung vorbereiten. Ein Export oder eine Übergabe setzt eine gesonderte manuelle Prüfung sowie einen tatsächlich freigegebenen Ablauf voraus. Finasca beurteilt die Forderung nicht rechtlich und führt die Beitreibung nicht selbst durch.

Regelbasierte Risikoprüfung

Für gehostete Rechnungskäufe können regelbasierte Prüfungen das Rechnungsangebot zulassen, begrenzen, eine Telefonbestätigung verlangen oder ausblenden. Der Händler darf diese Kontrollen nicht umgehen. Berechtigte Rollen können eine Entscheidung nur mit dokumentiertem Grund ändern; die datenschutzrechtliche Ausgestaltung richtet sich zusätzlich nach den Datenschutzhinweisen.

Gebühren, Pläne und Abos

Das gesondert angenommene Angebot benennt Plan, Währung, Entgelte, anwendbare Steuern, Abrechnungsbeginn und -intervall, Laufzeit, Verlängerung sowie Kündigung. Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach dem darin vereinbarten Verfahren. Diese Arbeitsfassung legt weder neue Preise noch Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen fest. Wiederkehrende Kundenrechnungen sind davon getrennt: Sie sind keine Kartenbelastung und erfordern eine dokumentierte, rechtmässige Kundenvereinbarung; Preis, Intervall, Laufzeit, Kündigung und Kontaktweg bleiben Händlerverantwortung.

Datenschutz und AVV/DPA

Beide Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Der Händler stellt nur erforderliche, rechtmässig erhobene Daten bereit und informiert seine Kunden über seine Bearbeitung. Für die Bearbeitung auf dokumentierte Händlerweisung ist eine gesondert vereinbarte Auftragsbearbeitungsvereinbarung erforderlich. Der unten klar bezeichnete AVV/DPA-Entwurfsanhang bereitet diese Vereinbarung vor; fehlende Angaben und Anlagen müssen ergänzt und vereinbart werden. Das Lesen dieser Seite schliesst keine AVV ab.

Integrationen und Sicherheit

Der Händler schützt Konten und API-Zugangsdaten, vergibt nur erforderliche Rollen und meldet vermuteten Missbrauch über den vereinbarten Supportkontakt. Er beachtet die dokumentierten Signatur-, Wiederholungs- und Statusverträge. Eine API-Annahme bestätigt nur den dort ausgewiesenen Verarbeitungsschritt. Die Annahme oder Zustellmeldung eines E-Mail-Anbieters beweist weder das Lesen noch den rechtlichen Zugang beim Empfänger. Eigene Leistungsfreischaltungen dürfen nicht aus unbestätigten Ereignissen abgeleitet werden.

Drittanbieter, Verfügbarkeit und Support

Finasca kann für den technischen Betrieb freigegebene Dienstleister einsetzen. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Netz- oder Anbieterstörungen können Funktionen zeitweise einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Zustellung, Antwortzeit oder Eignung für einen besonderen Zweck gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Rechte an Software und Vertraulichkeit

Der Händler behält seine Rechte an bereitgestellten Inhalten und erlaubt deren Bearbeitung, soweit sie für die vereinbarte Leistung erforderlich ist. Rechte an Software, Marke und Dokumentation verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber; der Nutzungsumfang folgt dem vereinbarten Vertrag. Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen der anderen Partei und beschränken den Zugang auf erforderliche, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen und Dienstleister.

Sperrung, Kündigung und Daten

Zugänge können bei Sicherheitsrisiken, fehlender Freigabe, falschen Angaben, Missbrauch, Rechtsverstößen oder fälligen Plattformgebühren verhältnismäßig eingeschränkt werden. Fristen, Beendigung, Datenexport und Löschung müssen im finalen Vertrag festgelegt werden; gesetzliche Pflichten, aktive Streitfälle und Nachweispflichten können eine weitere Aufbewahrung erfordern.

Haftung — noch zu finalisieren

Diese Arbeitsfassung enthält bewusst keine verbindliche Haftungsgrenze. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige gesetzlich nicht ausschließbare Fälle, bleibt unberührt. Haftungshöchstbetrag, mittelbare Schäden, Gewährleistung und länderspezifische Ausnahmen müssen qualifizierte Rechtsberatung und der finale Vertrag festlegen.

Recht, Gerichtsstand und Änderungen — noch offen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Rangfolge der Vertragsdokumente, Änderungsverfahren und Wirksamkeitsdatum sind nicht festgelegt. Diese Punkte dürfen nicht aus dem Unternehmenssitz oder der Sprache der Website abgeleitet werden und müssen vor Vertragsannahme rechtlich geprüft und ausdrücklich eingetragen werden.

Rechtlicher Hinweis

Arbeitsfassung mit bedingten Bezügen zum Schweizer Recht für die weitere Ausarbeitung und spätere rechtliche Prüfung, keine Rechtsberatung und keine bereits vereinbarte Vertragsfassung. Der AVV/DPA-Anhang ist ebenfalls ein Entwurf. Die oben genannten Anbieterangaben, bedienten Länder, kommerziellen Bedingungen und offenen Anlagen sind vor verbindlicher Verwendung anhand des tatsächlichen Betriebs zu prüfen und zu vervollständigen. Diese Seite aktiviert weder Händlerzugang noch einen kostenpflichtigen Vertrag.

Entwurfsanhang: Auftragsbearbeitung (AVV/DPA)

Dieser gesondert bezeichnete Anhang ist ein Vorschlag für die Vereinbarung zwischen dem im Händlervertrag benannten Händler als Verantwortlichem und dem oben benannten Finasca-Betreiber als Auftragsbearbeiter. Er ist nicht abgeschlossen und ersetzt keine bereits vereinbarte AVV. Die folgenden Klauseln und drei Anlagen sind vor ihrer verbindlichen Verwendung zu vervollständigen; der Seitenaufruf oder ein Firmenantrag vereinbart sie nicht.

AVV-Entwurf · Weisungen und Vertraulichkeit

Vorgeschlagene Regelung: Finasca bearbeitet die in Anlage 1 beschriebenen Daten nur für vereinbarte Händlerabläufe und dokumentierte Weisungen, einschliesslich befugter Konfigurationen und API-Aufträge. Bei einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Weisung informiert Finasca den Händler zur Klärung. Zugang erhalten nur erforderliche, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Eigene Zwecke von Finasca bleiben von dieser Auftragsbearbeitung getrennt und sind in den Datenschutzhinweisen beschrieben.

AVV-Entwurf · Sicherheit und Nachweise

Vorgeschlagene Regelung: Finasca unterhält die in Anlage 2 dokumentierten, risikogerechten technischen und organisatorischen Massnahmen. Änderungen müssen ein angemessenes Schutzniveau erhalten. Finasca stellt geeignete Nachweise bereit und ermöglicht verhältnismässige Überprüfungen, die andere Händlerdaten und die Systemsicherheit schützen. Umfang, Verfahren und Zuständigkeit sind in Anlage 2 noch zu vereinbaren; keine Zertifizierung oder Prüfung wird hier behauptet.

AVV-Entwurf · Unterauftragsbearbeiter und Länder

Vorgeschlagene Regelung: Der Händler genehmigt die in der vervollständigten Anlage 3 benannten Unterauftragsbearbeiter. Bei allgemeiner Genehmigung werden Ergänzungen oder Ersetzungen im Voraus mitgeteilt und ein Widerspruch aus Datenschutzgründen ermöglicht. Mitteilungsfrist, Klärungsverfahren und Folgen eines nicht lösbaren Widerspruchs sind noch festzulegen. Finasca verpflichtet Unterauftragsbearbeiter auf entsprechende Pflichten. Länder und wirksame Übermittlungsgarantien sind pro Bearbeitung zu dokumentieren; eine Erwähnung von Standardklauseln ersetzt deren wirksame Vereinbarung nicht.

AVV-Entwurf · Unterstützung und Sicherheitsverletzungen

Vorgeschlagene Regelung: Finasca unterstützt den Händler bei Betroffenenanfragen, erforderlichen Risikobewertungen und Behördenanfragen im vereinbarten Umfang. Nach Kenntnis einer Verletzung der Datensicherheit, die Händlerdaten betrifft, informiert Finasca den Händler so rasch als möglich über bekannte Umstände, Folgen und Massnahmen und ergänzt die Angaben fortlaufend. Der Händler beurteilt seine eigenen Meldepflichten. Erreichbare Vorfallkontakte, Zuständigkeit und Verfahren sind noch einzutragen.

AVV-Entwurf · Rückgabe und Löschung

Vorgeschlagene Regelung: Nach Vertragsende werden Händlerdaten gemäss den vereinbarten Weisungen und Fristen in Anlage 1 zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Zurückbehaltene Daten bleiben geschützt und auf den Aufbewahrungszweck beschränkt. Exportformat und -fenster, Löschbestätigung, Sicherungskopien und technisch unveränderliche Nachweise sind ausdrücklich zu regeln. Diese Arbeitsfassung verspricht keine bereits vorhandene vollständige automatische Löschung.

AVV-Anlage 1 · Gegenstand, Daten und Dauer — offen

Gegenstand sind die tatsächlich vereinbarten Rechnungs-, Kommunikations-, Zahlungsstatus-, Streitfall- und Nachweisabläufe. Betroffen sind Kunden, Schuldner und Händlerkontakte; Daten können Identität, Kontaktdaten, Sprache, Adresse, Bestellung, Rechnung/PDF, Zahlungsstatus, Kommunikation, Zustimmung und Streitfallnachweise umfassen. Unnötige besonders schützenswerte Daten sind ausgeschlossen. Noch einzutragen: genaue Abläufe und Felder, Weisungsberechtigte, Beginn und Dauer, Aufbewahrung je Kategorie, gesetzliche Ausnahmen, Export und Löschung samt Backups.

AVV-Anlage 2 · Massnahmen und betriebliche Prüfung — offen

Im Quellcode bestehen Rollen- und Händlerabgrenzungen, geschützte Sitzungen, signierte API-Anfragen, private PDF-Lesekontrollen und Audit-Ereignisse. Diese Beobachtungen sind kein Nachweis jeder produktiven Einstellung. Noch zu belegen und zu vereinbaren: tatsächlicher Personalzugriff, Transport- und Speicherschutz, Backups und Wiederherstellung, Sicherheitsprüfungen, Vorfallbearbeitung, Prüfverfahren und Verantwortliche. Keine ISO-, SOC- oder andere Zertifizierung wird zugesichert.

AVV-Anlage 3 · Anbieter und Übermittlungen — offen

Die verbindliche Liste ist noch nicht ausgefüllt. Pro tatsächlich eingesetztem Anbieter fehlen geprüfte Angaben zu Rechtsträger, Funktion, Datenarten, Speicher- und Fernzugriffsländern, Unterauftragsbearbeitern, Genehmigung, Vereinbarung und wirksamen Übermittlungsgarantien. Bis zur Vervollständigung macht dieser Entwurf keine Aussage über ausschliessliche Speicherung in der Schweiz oder über bereits genehmigte Anbieter.

Version

Noch keine finale Version konfiguriert.

Status dieser Fassung

Vorläufige Arbeitsfassung, keine Rechtsberatung und nicht für den öffentlichen Produktivbetrieb freigegeben. Durch qualifizierte Rechtsberatung ersetzen oder ausdrücklich freigeben lassen. Noch offen: finale anwaltlich freigegebene Rechtstexte im ausgelieferten Quellstand, anwaltliche Prüfung und Freigabe, vertretungsberechtigte Person, weiterer Pflichtpunkt, Version der Nutzungsbedingungen, Version der Datenschutzhinweise.